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Zulässige Hilfsmittel

Für Klausuren am Seminar für ABWL und Unternehmensbesteuerung sind in der Regel die folgenden Hilfmittel zugelassen:

  • nicht programmierbarer Taschenrechner
  • Steuergesetze
  • Steuerrichtlinien
  • Handelsgesetzbuch/Wirtschaftsgesetze
  • OECD-Musterabkommen

Die Gesetzestexte dürfen Unterstreichungen, farbliche Markierungen und Klebezettel zum Wiederauffinden von Normen enthalten. Die Klebezettel dürfen nur Paragraphennummern und das jeweilige Gesetz enthalten, beispielsweise „§ 6 EStG“.

Alle weiteren Anmerkungen und Kommentierungen sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere Verweise auf andere Paragraphen.